Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Präambel

Für die Buchung der DJ-Dienstleistung und das Mieten von Equipment der Party DJ Fabrik, vertreten durch Alexander Mleinik (im folgenden Auftragnehmer genannt) und dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers. Abweichende Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind ungültig. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie eine Buchung an die Party DJ Fabrik aufgeben. Durch Aufgabe einer Buchung an die Party DJ Fabrik erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.


2. Angebot und Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber entsteht durch mündliche oder schriftliche Annahme eines schriftlich übersandten Angebotes. Alle vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind freibleibend und besitzen eine Gültigkeit von 14 Tagen. Eine Reservierung von Terminen ist nicht möglich. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen.


3. Stornierung von DJ-Dienstleistungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten Gage im vertraglich festgelegten Rahmen. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ist eine finanzielle Entschädigung an den Auftragnehmer zu zahlen, welche sich wie folgt staffelt:

bis 60 Tage vor der Veranstaltung:  20 % der vereinbarten Gage

bis 14 Tage vor der Veranstaltung:  30 % der vereinbarten Gage

bis   3 Tage vor der Veranstaltung:  50 % der vereinbarten Gage

Der Rücktritt des Auftraggebers hat in schriftlicher Form zu erfolgen.


4. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer ist durch Krankheit, Unfall, Tod oder höhere Gewalt möglich. In einem solchen Fall besteht für den Auftragnehmer die Verpflichtung, sich um einen angemessenen Ersatz zu den gleichen Konditionen zu sorgen. Anfallende Mehrkosten werden vom Auftragnehmer getragen. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer muss schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt des Auftragnehmers infolge einer Krankheit, so hat er dem Auftraggeber ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Auftraggeber kann den angebotenen Ersatz-Discjockey bis 14 Tage vor der Veranstaltung ablehnen und den Vertrag kostenfrei stornieren.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftragnehmer entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietartikel nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietartikel nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietartikel nicht durch Mietartikel gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.

 

5. Zahlungsmodalitäten

Die vereinbarte Gage (bei DJ-Dienstleistungen) ist im Anschluss der Veranstaltung in bar zu begleichen. Nachträglich vereinbarte Sonderleistungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Begleichung dieser Mehrkosten erfolgt in bar am Ende der Veranstaltung. 

Für gewerbliche Auftraggeber gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungslegung als vereinbart.

Bei Vermietungen ist der Gesamtrechnungsbetrag bei Auftragsannahme in bar oder per Vorkasse zu begleichen. Eine Kaution kann erhoben werden, die bei Rückgabe und Kontrolle der Mietartikel rückerstattet wird.
Bei Stornierungen durch den Auftraggeber, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet, welche sich wie folgt staffelt:

bis 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraums:  20 % Stornogebühr der

bis 7 Tage vor Beginn des Mietzeitraums:  30 % Stornogebühr

bis 2 Tage vor Beginn des Mietzeitraums:  50 % Stornogebühr

Eine Stornierung des Auftraggebers hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Gerät der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verlangen.


6. Bewirtungskosten bei DJ-Dienstleistungen

Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Bewirtung (einfaches Essen und nicht-alkoholische Getränke) des Auftragnehmers.


7. Technische Voraussetzungen bei DJ-Dienstleistungen 

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber am angegebenen Ort und zum angegebenen Zeitpunkt eine Ton- und Lichtanlage im vertraglich festgelegten Umfang gegen Entgelt zur Verfügung. Für den Aufbau der Ton- und Lichtanlage werden ein angemessener Platz und ordnungsgemäß gesicherte Steckdosen vorausgesetzt. Die dafür notwendigen Absprachen mit dem Veranstaltungsort übernimmt der Auftragnehmer. Der Auf- und Abbau der Licht- und Tontechnik erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, direkt vor und nach dem DJ-Einsatz. Zu diesem Zweck muss am Veranstaltungsort der kürzeste Transportweg vom und zum Parkplatz für den Auftragnehmer frei zugänglich sein. Hindernisse für den Transport (Treppen, weitere Transportwege u.a.) sind dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen.

Ist am Veranstaltungsort für den Auftragnehmer kein unentgeltlicher PKW-Stellplatz vorhanden, so sind möglicherweise anfallende Parkgebühren durch den Auftraggeber aufgrund des Nachweises durch den Auftragnehmer zu erstatten.


8. Mietpreise und Mietbedingungen 

Es gelten ausschließlich die Mietpreise in den jeweils aktuellen Preislisten vom Auftragnehmer. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung.
Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst jeweils einen Zeitraum von drei Tagen. Dies gilt auch dann, wenn Mietartikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Der Preis wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietartikel berechnet. Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten und sonstige Kosten sind nicht enthalten.
Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände nicht rechtzeitig innerhalb der vereinbarten Zeit, verlängert sich die Mietzeit um jeweils eine Mieteinheit, d.h. drei Tage.
Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Vergütung berechnet.
Preisänderungen sind vorbehalten. 

Sollte der Auftraggeber Beschädigung, Veränderungen, Verlust oder Zerstörung an den Mietartikeln feststellen, müssen diese innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Ware beim Auftragnehmer beanstandet werden. Der Auftragnehmer hat die Mietartikel pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen des Auftragnehmers einzuhalten. Im Zweifel hat er sich beim Auftragnehmer über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten. Der Kunde hat die Mietartikel gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Auftraggeber in allen Fällen von Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, trägt der Auftraggeber die Kosten; anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Versorgungsleitungen in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietartikel ist ausgeschlossen.


9. Transport – Anlieferung und Abholung

Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür oder Stellplatz. Bei Anlieferung und Abholung der Mietartikel im vereinbarten Zeitraum hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietartikelempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Mietartikel am Veranstaltungsort hinterlassen und der Auftraggeber erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.
Bei Übernahme beginnt die Haftung des Auftraggebers. Es wird daher empfohlen, die Mietartikel für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Auftraggeber die Schäden am Gelände oder an Gebäuden.


10. Selbstabholung

Der Auftragnehmer muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden.
Die Mietartikel müssen in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport der Mietartikel geeignet ist.
Die Mietartikel sind  im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen zu sichern. Der Auftraggeber trägt das Transportrisiko und hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.


11. Haftung

Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für alle durch ihn selbst, Gäste oder Besucher der Veranstaltung am Equipment des Auftragnehmers verursachten Schäden. Für während der Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Auftragnehmers verursacht wurde. Falls der Auftragnehmer durch von ihm nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall /-schwankungen u.a.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung/ Minderung der vereinbarten Gage. Der Auftraggeber garantiert für die Sicherheit des Auftragnehmers während der Veranstaltung.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Mietartikel von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an den Auftragnehmer. Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert. Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung und Mietpreis. Zusätzlich bleibt der Auftraggeber verpflichtet, bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer technische Störungen unverzüglich mitzuteilen.
Reparaturen dürfen ausschließlich vom Auftragnehmer durchgeführt werden.


12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen fällige Ansprüche von Party DJ Fabrik aufzurechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Auftraggeber kann vielmehr nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären.


13. Publikumserfolg bei DJ-Dienstleistungen

Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung des Programms zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind möglich und erwünscht. Für den Erfolg der künstlerischen Darbietung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.


14. Urheberrecht

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor Fotos und Videos von den Mietartikeln in Absprache mit dem Kunden vor Ort zu machen. Dabei werden jedoch nur die Mietartikel abgelichtet, nicht jedoch Eigentum des Auftraggebers.


15. Farbabweichungen

Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetkatalog sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.


16. Reinigung der Mietartikel

Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt werden. Diese müssen sortiert und ohne Verschmutzungen zurückgegeben werden.
Eine Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten. Textilien, wie z.B. Hussen, müssen stets trocken zurückgegeben werden.



17. Sonstiges

Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder rechtlich unwirksam werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Alle unwirksam gewordenen Bestimmungen werden nach ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und sinnwahrend neu formuliert.


18. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist ausschließlich der Geschäftssitz der Party DJ Fabrik. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 6 Februar 2021



AGB Party DJ Fabrik 

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